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Kinderschutzkonzept

Kinderladen Karolinenviertel e.V.

Budapester Straße 42
20359 Hamburg

Stand: 2024/2025

Vorwort

Das Kinderschutzkonzept des Kinderladen Karolinenviertel ist im ersten Halbjahres des Jahres 2024 von den aktuellen Mitarbeitenden entwickelt worden. Dieses besteht aus Gitta Bohnhoff, Kerstin Henze, Nicole Schilling, Daniela Oude Kotte und Anais Schönfeldt. Als Grundlage diente uns hierfür das Grundgerüst des Kita-Schutzkonzeptes unseres Dachverbandes SOAL.

Verschriftlichung, Reflexion und Zusammenfassung unserer täglichen Arbeit und unserer Prozesse bilden einen Teil unserer Arbeitspraxis ab.

Im Rahmen unseres pädagogischen Selbstverständnisses ist die Umsetzung von Kinderschutz elementarer Bestandteil unserer täglichen Arbeit sowohl in Bezug auf die Kinder als auch innerhalb des Teams. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Fähigkeiten der Kinder im Krippenalter, der älteren Kinder im Elementarbereich sowie Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.

Das Schutzkonzept dient uns als Leitfaden. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein Prozess, der tagtäglich in unserem Team gelebt wird. Hierfür stehen wir im engen Austausch mit unserem Dachverband SOAL und dem geschulten Fachpersonal im Bereich Kinderschutz. Des Weiteren besuchen wir regelmäßig Fortbildungen bei SOAL, die das Thema Kinderschutz behandeln und sind bestrebt darin, dass sich mindestens eine Kollegin auch zur Fachkraft im Bereich Kinderschutz ausbilden lässt.

Der Kinderladen Karolinenviertel e.V. ist eine Elterninitiative und bietet bis zu 20 Kindern ganzheitliche Bildung und Förderung. Der Kinderladen Karolinenviertel e.V. wurde in den 1980er Jahren im Karolinenviertel in Hamburg St. Pauli gegründet – daher auch der Name. Der Laden brannte aber bereits kurze Zeit später ab und fand eine neue Ladenfläche an der Budapester Straße.

Nach einigen Umstrukturierungen im Jahr 2021 ist aus unserem Krippen- und Elementarbereich eine Familiengruppe entstanden, in welcher Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt betreut werden.

In der Familiengruppe arbeiten derzeit drei pädagogische Fachkräfte und zwei Praktikantinnen.

Das pädagogische Konzept unseres Hauses beruht auf dem “Situations-orientierten Ansatz“ und hat das Ziel, die individuelle Entwicklung der Kinder zu fördern.

Es werden sowohl soziale und kommunikative Fähigkeiten unterstützt als auch die Entwicklung von eigenen und gemeinsamen Erfahrungen.

Da wir uns im Herzen St. Paulis befinden, betreuen wir Kinder und Familien aus vielen verschiedenen Nationen und sehen unsere Schwerpunktarbeit in der Interkulturalität und Mehrsprachigkeit und freuen uns, auch Kindern mit Fluchtgeschichte einen Kita-Platz zu bieten. Seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine betreuen wir in unserer kleinen Gruppe stetig immer wechselnde Kinder aus der Ukraine, was natürlich seine besonderen Herausforderungen in den Bereichen Verständigung, Kommunikation und kulturelle Besonderheiten mit sich bringt.

Neue Mitarbeitende müssen das Kinderschutzkonzept vor Arbeitsantritt lesen und unterschreiben, dass sie den Inhalt und dessen Bedeutung verstehen. Das Konzept ist für alle Kolleg*innen und Eltern im Büro zum Nachlesen ausgestellt.

Das Konzept wurde erstmalig im August 2025 durch Anais Schönfeldt auf Grundlage der Rückmeldung der Sozialbehörde im Rahmen des Kita-Prüf-Verfahrens überarbeitet.

Inhaltsverzeichnis

  • Linking child welfare through quality development in the institution
  • Power/Abuse of Power – Assessment of the Everyday Culture in Our Institution
  • Boundary crossings – closeness and distance in our institution
  • Protection from violence
  • Boundary violations – violence among children, violence by professionals towards children, violence by children towards professionals, dealing with self-harming behavior 
  • Participation and handling of complaints – participation procedures in our institution
  • Consideration of child protection issues in the context of hiring new employees and personnel management
  • Partnership with parents
  • Dealing with suspected child endangerment
  • Reporting and documentation obligations, retention of documents according to § 47 SGB VIII
  • Suspicions within the daycare center
  • Rehabilitation proceedings of an employee who was wrongly accused
  • Using digital media
  • Bibliography
  • Appendix: Annex 1

Verknüpfung Kindeswohlförderung durch Qualitätsentwicklung in der Einrichtung

Als Einrichtung befinden wir uns durch unser Qualitätsentwicklungsverfahren in einem steten Prozess, in welchem wir uns mit unserer pädagogischen Arbeit und der Steigerung deren Qualität befassen. Durch dieses QE-Verfahren reflektieren wir laufend unser Tun, unser Miteinander und arbeiten somit an den Inhalten und der Kultur unserer Einrichtung.

Macht/Machtmissbrauch

Bewertung der Alltagskultur in unserer Einrichtung

Wir wünschen uns in unserer Einrichtung eine Kultur, die allen Beteiligten wohlfördernd und wertschätzend Raum gibt und die erlaubt, zu lernen und zu wachsen. Kinder sollen bei uns wachsen und sich fühlen dürfen – das ist Präventionsarbeit und bildet Resilienz.

Macht ist ein politisch-soziologischer Grundbegriff, der für Abhängigkeits- oder Überlegenheitsverhältnisse verwendet wird (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17812/macht/  Juni 2023).

Unser Konzept ist auf einem partnerschaftlichen Miteinander und dem Schwerpunkt der Partizipation aufgebaut. Unsere Angebote, Rituale, Tagesgestaltung werden mit den Kindern geplant und ggf. verändert. Wir stehen im regelmäßigen Austausch  mit Kindern, Eltern und untereinander im Team.

Wir haben ein wertschätzendes und von Vertrauen geprägtes Arbeitsklima. 

Alltagssituationen, die Stress auslösen können, werden regelmäßig reflektiert – in Teamgesprächen, durch Risikoanalysen im Team, Supervisionen und Elterngesprächen. Wir wollen hinsehen und wahrnehmen. Durch Reflexion und Handeln gestalten wir alltägliche Situationen und beabsichtigen dadurch möglichen Machtmissbrauch zu verhindern.

In Fallbesprechungen tauschen wir uns über Situationen aus und entwickeln einen gemeinsamen Verhaltensfahrplan im Sinne unseres Konzeptes und Menschenbildes, damit wir unerwünschte Wiederholungen vermeiden können. Fehler können passieren, und wir wollen daraus lernen.

Es gibt strukturelle Rahmenbedingungen, die uns unter Druck bringen. Trotzdem versuchen wir unser Machtpotential als Erwachsene nicht an den Kindern auszulassen oder unseren Druck nicht an diese weiterzugeben. Wir möchten als Vorbilder zeigen, wie Konflikte ausgetragen werden, ohne dass es dabei Verlierer geben muss.

Besonders Risikobehaftet sind hierbei natürlich Situationen von Überforderung seitens des päd. Fachpersonals. Diese entstehen beispielsweise durch Stress, lange Arbeitszeiten, Personalmangel etc. In unserem pädagogischen Alltag hat es sich in solchen Momenten bewährt, dass wir ganz eng miteinander kommunizieren. Wir haben die Vereinbarung, dass wir uns jederzeit sagen dürfen, wenn wir der Meinung sind, dass jemand in einer Situation überfordert ist und Hilfe benötigt. Anders herum ist es bei uns auch Gang und Gebe, dass wir von uns aus kommunizieren, wenn wir überfordert sind und uns Hilfe suchen. In besonders herausfordernden Momenten haben wir es und angewöhnt, uns „Micropausen“ zu nehmen. Das bedeutet, dass wir – in Absprache mit den anderen Personen – den Raum kurzzeitig verlassen, wenn wir merken, dass wir nicht mehr weiter wissen. Dies wird dann in dem Moment nicht gewertet und im Anschluss in Teamsitzungen und Supervisionen aufgearbeitet.

Grenzüberschreitungen

Nähe und Distanz in unserer Einrichtung

Wir gehen von einem Menschenbild aus, in dem jedes Kind das Recht hat, sich selbst zu entwickeln und den eigenen Bildungsprozessen zu folgen. Wir verstehen uns als Begleiter und Begleiterinnen dieser Bildungsprozesse.

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die beobachtende Haltung im Kita Alltag durch alle Mitarbeiter*innen. 

Kindliche Sexualität sehen wir als einen natürlichen Bestandteil der Entwicklung von Kindern, dem wir einen altersgerecht angemessenen Rahmen bieten. 

Das Ziel der Sexualerziehung im Kinderladen ist es, Kindern einen positiven Zugang zu ihrem Körper, ihrer Sexualität und ihrem Geschlecht und eine sexuelle Entwicklung frei von Gewalterfahrungen zu ermöglichen.

Gemeinsame Verhaltensregeln werden zusammen mit den Kindern gemäß ihrer Interessen und Bedürfnissen erarbeitet. In unserer Bibliothek haben wir Kinderbücher und Materialien zum Thema Körperlichkeit und Sexualität.

Uns ist es wichtig, den Kindern zu vermitteln, dass alle Menschen – unabhängig von Geschlecht, Sexualität, Herkunft, Religion, Behinderung etc. – gleichberechtigt und gleichwertig sind. Dadurch, dass unsere Kinder in einem sehr diversen Stadtteil aufwachsen, bietet der tägliche Spaziergang und Aufenthalt auf dem Spielplatz permanent die Möglichkeit zu Aufklärung, Diskussion und dem Beantworten von Fragen. Des Weiteren nutzen wir den Morgenkreis oder auch das gemeinsame Betrachten Lesen von (Bilder-)Büchern um diese Thematiken aufzugreifen und zu vertiefen.

Die Verankerung eines sexualpädagogischen Konzepts im pädagogischen Konzept des Kinderladens ist angedacht.

Unser Schwerpunkt liegt hierbei darauf, unsere Kinder zu unterstützen, gesunde und respektvolle Beziehungen aufzubauen, ein gesundes Selbstwertgefühl zu entwickeln und ihre eigenen Bedürfnisse und Grenzen zu verstehen und zu akzeptieren.

Besonders im Hinblick auf unsere standortspezifische Einzigartigkeit – der Kinderladen befindet sich im Herzen St. Paulis, unweit der Reeperbahn und von käuflichem Sex – ist es uns ein großes Anliegen, unsere Kinder für die oben genannten Thematiken zu sensibilisieren.

Gewaltschutz

Als Gewalt verstehen wir den nicht-einvernehmlichen, vorsätzlichen Eingriff in die persönliche Komfortzone oder Privatsphäre eines anderen Menschen, die dieser als ein grenzüberschreitendes Verhalten wahrnimmt. Diese Gewalt kann sowohl von Kindern untereinander ausgeübt werden, als auch von Fachkräften an Kindern oder im privaten Kontext von Erwachsenen an Kindern.

Als pädagogische Fachkräfte sehen wir es als unsere Aufgabe, die persönlichen Grenzen eines jeden Kindes zu erkennen und diese einzuhalten und im Wohle des Kindes für diese einzustehen. Hierbei ist es wichtig, dass wir stets die Sicherheit und den Schutz der gesamten Gruppe (Kinder und Erwachsene) mitberücksichtigen.

Wir unterscheiden drei Arten der Gewalt. Diese sind: physische, psychische und sexuelle Gewalt. Alle drei können zusammen und parallel zueinander auftreten.

  • Physische/Körperliche Gewalt

Unter physischer Gewalt verstehen wir die Gewalt gegenüber dem Körper eines anderen Menschen. Diese Form meint ein nach außen gerichtetes, aggressives Verhalten. Jede Handlung, die das körperliche Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt wie zum Beispiel Schläge, Tritte, das Festhalten oder das Anwenden von Zwang zählen zu physischer Gewalt.

  • Psychische/ Seelische Gewalt

Unter psychischer Gewalt verstehen wir die emotionale Verletzung oder Schädigung einer anderen Person.

Sie geschieht in der Regel verbal und oft subtil, weshalb sie schwierig zu erkennen und weniger leicht nachzuweisen ist.

Psychische Gewalt lebt von Macht, Dominanz und Hierarchien. Uns ist bewusst, dass es dadurch besonders leicht ist, dass Erwachsene gegenüber Kindern psychische Gewalt anwenden. Aber auch Kinder können untereinander gewalttätig werden.

Beispiele für psychische Gewalt sind: Abwertungen, Manipulationen, Drohungen, Einschüchterungen oder Separation oder Ausschluss von der Gruppe.

  • Sexuelle Gewalt

Unter sexueller Gewalt verstehen wir jegliche Form der sexuellen Handlung, die ohne die Einwilligung oder die Einwilligungsfähigkeit der anderen Person geschieht.

Hierbei ist es uns wichtig zu betonen, dass Kinder noch nicht in der Lage sind, eine Einwilligung zu geben und in jede, Fall nicht einwilligungsfähig sind und jede Form der sexuellen Handlung als sexuelle Gewalt anzusehen ist.

Sexuelle Gewalt umfasst alle Handlungen, die gegen den Willen einer Person ausgeübt werden und deren sexuelle Integrität verletzen. (Sexualpädagogisches Konzept)

Seit dem 01. Januar 2001 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung festgeschrieben. Nach § 1631, Abs. 2 hat das Kind ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.

Wir haben für das tägliche Zusammensein zum Thema Gewalt Regelungen entwickelt, die altersspezifisch in der Kita Anwendung finden können.

  • Stopp – Zeichensprache von Anfang an
  • Mein Körper gehört mir – anfassen ist nur erlaubt, wenn ich es auch möchte
  • Meine Freiheit endet dort, wo du eine Grenze setzt
  • Regeln partizipativ gemeinsam mit den Kindern besprechen und erarbeiten z.B. im Morgenkreis, Kinderkonferenz, Teambesprechung etc. 
  • Wir reden miteinander und nicht übereinander
  • Kommunikation in einfacher Sprache
  • Gewaltfreie Kommunikation
  • Ich-Botschaften senden
  • Bestärkung der Kinder, sich an Erwachsene zu wenden

Gewalt von Kindern untereinander

Wir setzen uns reflexiv mit Themen der eigenen Aggressivität und der von Kindern auseinander.  

Dabei reflektieren wir 

  • dass Wut ein Gefühl wie alle anderen ist 
  • wie wir persönlich mit Aggressionen umgehen 
  • wie jede*r von uns auf Gewalt reagiert und wer wann und wie schnell in Interaktionen der Kinder eingreift 
  • was wir in unserer Einrichtung unter Gewalt verstehen 
  • wo persönliche Grenzen sind

Das bedeutet, dass wir zuerst Handlungswege im Team finden, wie wir auf Übergriffe innerhalb der Kindergruppe reagieren möchten und uns über den Umgang darüber austauschen, wie wir in der Vergangenheit mit übergriffigem Verhalten umgegangen sind. Auch resultiert aus unserem Austausch die Sensibilität dafür, dass wir im Alltag als Vorbilder für die Kinder fungieren.  

Unsere Reflexion mündet nicht nur darin, dass wir für uns Handlungswege finden, sondern führt auch dazu, dass wir – gemeinsam mit den Kindern – Regeln formulieren und diese regelmäßig überprüfen und ggf. anpassen. Diese sind in der gesamten Einrichtung transparent und für alle gültig. 

Dies kann beispielsweise sein, dass unsere Einrichtung ein Ort ist, an welchem Konflikte stattfinden und stattfinden dürfen. Wir achten darauf, dass wir alle Kinder im Blick haben und ihre Bedürfnisse in Konfliktsituationen kennen. Wir achten darauf, dass wir alle für alle Kinder Ansprechpersonen sind, wenn sie das Bedürfnis nach Hilfe haben.

Im Alltag pflegen wir einen konstruktiven Umgang mit Aggressionen, indem Kinder mit uns erleben, wie wir Konflikte lösen und wütend sein können, ohne uns zu schaden. Hierfür schaffen wir den entsprechenden Raum, in dem die Kinder Neues und Unbekanntes kennenlernen, ihre Toleranz erweitern können und sich mit Unterschieden und Gemeinsamkeiten auseinandersetzen. 

Auf unterschiedlichen Ebenen können wir präventiv tätig werden:

  • Es fängt damit an, wie wir Kindern begegnen. Wir reflektieren uns und unser Verhalten in der täglichen Arbeit im Team, in der Supervision und in Weiterbildungen.
  • Raumausstattung (Beispiele nennen: Wie sind die Räume ausgestattet? Genügend Rückzug- und Ruheräume sowie ausreichend Räume für Bewegung, für Kinder interessantes und anregendes Material. 
  • Kindgerechte Angebote im Kitaaltag schaffen wir durch: Bewegung (körperlichen Auslastung), Anregungen zum Spiel, Möglichkeiten sich auszuprobieren (Frusttoleranz, Stärkung der resilienten Fähigkeiten)

Findet ein Übergriff zwischen Kindern statt:

  • besprechen wir den Vorgang mit den Kindern 
  • binden wir je nach Schweregrad jemand Externen (Supervision, Beratung) ein 
  • informieren wir die Eltern und binden diese ein 

In der Zusammenarbeit mit Krippenkindern und mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist im Besonderen deren Entwicklung zu berücksichtigen. Kinder in diesem Alter erleben die Welt in vielerlei Hinsicht körperlich (orale Phase, wo ist mein Körper zu Ende und wo fängt der andere an u.v.m.), das heißt sie kommunizieren vorrangig über ihren Körper. Konflikte werden meist körperlich gelöst und sind daher nicht immer gleichzusetzen mit Gewalt. Hier gilt es die Kinder in der jeweiligen konflikthaften Situation ihre Kommunikation zu begleiten.

Eine achtsame Beobachtung und Begleitung der Kinder durch die Fachkräfte sind notwendig, um entsprechend alters- und Entwicklungs- entsprechende Angebote zur Konfliktlösung anzubieten.

Gewalt von Fachkräften gegenüber Kindern

Wir befassen uns hier mit grenzüberschreitenden Verhaltensweisen von Fachkräften Kindern gegenüber. Diese Übergriffe sind insbesondere in es stressigen und überfordernden Situationen zu beobachten. 

Präventiv kann dazu gearbeitet werden in Supervisionen, Teambesprechungen zu Themen wie: Wie kommt die Fachkraft aus der Stressspirale raus? 

Best Practice Beispiele:

  • Direkte Ansprache von Kolleg*innen – direkt in der Situation und auch in strukturell verankerten regelhaft stattfindenden Sitzungen: Wir sprechen miteinander und nicht übereinander! 
  • offene Türen im gesamten Haus
  • Uns unserer Macht bewusst sein und im Sinne des Kinderschutzes damit umgehen
  • Qualitätsentwicklung. Hier arbeiten wir an der Biografie: reflexiver Umgang der eigenen Werte und benennen der eigenen Grenzen innerhalb des Teams
  • Gegenseitige Unterstützung: Wir sprechen miteinander und können dann sehen, wer Hilfe braucht und füreinander da sein  
  • Das Fachkräftegebot wird eingehalten
  • Weiterarbeit am Thema Schutzkonzept und Gewaltschutzkonzept während der Konzepttage  
  • Auch Praktikant*innen werden z.B. beim Wickeln begleitet
  • Feedback geben auch in kritischen Situationen.  
  • Reflexion: Wie sprechen wir uns gegenseitig bei Grenzverletzungen an
  • Auf Sprache achten
  • Wer arbeitet wann mit wem. Wer ist wann allein?
  • Umgang mit Kindern, die in ihrem Verhalten herausfordernd sind
  • Kulturelle Unterschiede im Blick haben und damit umgehen 
  • Bei Kindern, die offensichtlich mehr Ressourcen (evtl. EGH-Leistungen) benötigen, gut im Kontakt mit Kolleg*innen, Leitung und Eltern sein, um ggf. Leistungen der Eingliederungshilfe zu beantragen
  • Kinderschutz sollte als immerwährenden Prozess verstanden werden.

Es ist sinnvoll die Situation gemeinsam im Team zu besprechen, ggf. auch einmal durchzuspielen: 

  • Wie gehen wir mit der Situation um, dass ein Kind nach einem Übergriff Schutz bedarf und gleichzeitig die Gruppe im Blick zu behalten ist?  Z.B. in Kontakt mit dem einzelnen Kind gehen: ich bin gleich für dich da! Erst muss ich mich um die Gruppe kümmern, eine Kolleg*in holen, die die Gruppe betreut. 
  • Wie gehe ich mit meiner Betroffenheit und meiner Unsicherheit um? Was offenbare ich, um kongruent zu sein, was halte ich im Rahmen meiner Professionalität bei mir

Als lernende Organisation lassen wir uns auf diesen prozesshaften Weg ein und etablieren das Thema in unserer Einrichtung über: 

  • Personalentwicklung – Fortbildungen, Team Weiterbildungen, Personalgespräche
  • Angebote zu reflexivem Umgang mit den eigenen (biographischen) Gewalterfahrungen
  • Welche Werte vertreten wir gemeinsam, wie gehen wir mit Unterschiedlichkeiten um?
  • Auseinandersetzung mit Aspekten wie: Können wir im Team offen über Grenzverletzungen oder Gewalt sprechen? Was hindert uns ggf. daran? Wie wollen wir das lernen? Wie spreche ich es an, wenn ich grenzüberschreitendes Verhalten beobachte?

Gewalt von Kindern gegenüber Fachkräften

Besonders im Krippenalter können wir beobachten, dass  Grenzen nicht immer klar sind und verschwimmen. Die Sprache als Ausdrucksmittel steht Krippenkindern je nach Alter und Entwicklung gar nicht oder erst in Teilen zur Verfügung.  Das Bedürfnis z. B. nach Nähe kann auch durch körperliches Handeln (die Arme reckend vor der Fachkraft stehen, auf den Schoß klettern, lautes Weinen oder auch Schreien aber auch durch Hauen und Beißen etc.) deutlich gemacht werden. Wenn das Kind damit erfolgreich (Aktion-Reaktion) ist, kann sich das zu einer zunächst “erfolgreichen” Strategie entwickeln. Hier bedarf es einer Begleitung zu Alternativen und zur Verbalisierung der eigenen Bedürfnisse, damit sich diese zunächst erfolgreiche Strategie nicht verfestigt. 

Dann können sich daraus Situationen von Aggression/Gewalt entwickeln, (Schlagen, Beschimpfen, Spucken, Ignorieren u. v. m.) die an die Grenzen der Fachkräfte, Eltern und Kinder gehen. Hier brauchen wir Schutzfaktoren für alle Beteiligten.

Die Unterstützungsmöglichkeiten und –bedarfe sind je nach Situation unterschiedlich und müssen individuell angepasst werden. Im Rahmen der Kinderschutzarbeit sollte die gesamte Situation Beachtung finden, um zu identifizieren ob auch äußere Aspekte das Aggressionspotential steigern: 

  • Tagesablauf 
  • Stressanalysen einzelner Situationen z. B. Essens- oder Garderobensituation 
  • Übergänge in die Kita und Abholsituation 

Häufig sind es kleine Stellschrauben, die die Situation entlasten und für alle Seiten eine Erleichterung bringen. 

Möglichkeiten der Unterstützung:

  • Reflektion der Situation 
  • In welchen Situationen kommt es zu aggressivem Verhalten? 
  • Ist das neu? Kennen wir es schon länger? Halten wir hier schon zu lange aus? 
  • Wie ist unsere Haltung dazu? 
  • Wie gehen wir ggf. mit unserer Hilflosigkeit um? Wo sind unsere Grenzen? 
  • Wo brauchen wir Unterstützung? Wie kann diese aussehen?
  • Aggression und Gewalt von Kindern gegen Fachkräfte sollte enttabuisiert werden
  • Fallbesprechungen im Team 
  • Bildungsdokumentationen als Methode der Beobachtung
  • Supervision (im Team oder auch allein)
  • Im Blick haben, dass die Aufgaben im Team gut verteilt sind (nicht immer die gleiche Fachkraft in der 1:1 Betreuung)
  • Eltern mit einbeziehen, Elterngespräche (familiärer Hintergrund, aktuelle Situation, Krisen etc.), Eltern stärken, Umgang damit, wenn Eltern das Thema nicht annehmen oder boykottieren 
  • Beratung durch SOAL 
  • Klären-bedarf es psychologischer Begleitung der Eltern? Der Fachkräfte?
  • Personalressourcen für ggf. 1:1 Betreuung, Abklären-ist Eingliederungshilfe notwendig?
  • Vernetzung zu dem Thema, Einbeziehung Sozialraum, z.B. Erziehungsberatungsstelle zu einem Elternabend einladen.

Umgang mit selbstverletzendem Verhalten

Auch hier stellt sich die Frage: Wo fängt selbstverletzendes Verhalten an? Wenn wir von der Annahme ausgehen, dass selbstverletzendes Verhalten eine Handlung der bewussten Schädigung des eigenen Körpers ist, gehören im Bereich der Kita Verhaltensweisen wie, ich schlage meinen Kopf auf den Boden oder gegen andere Gegenstände, Schläge ins eigene Gesicht oder andere Körperteile, das Kauen von Fingernägeln, Verweigern von Essen oder bewusst wenig essen oder bewusstes Provozieren von Situationen, in denen es zu Ausgrenzung oder Gewalt von anderen Kindern gegen “mich” kommt und mehr. Auch hier sind die Übergänge fließend und nicht immer differenziert zuzuordnen. Hier ist es wichtig, die Kinder zu begleiten und zu beobachten um sich ein deutlicheres Bild machen zu können. Sind das spielerische Situationen, in denen sich Kinder ausprobieren oder verfestigen sich hier Verhaltensweisen.

In diesen selbstverletzenden Situationen wird immer wieder der Zusammenhang mit dem Bedürfnis sich selbst zu regulieren, offensichtlich wenig Selbstvertrauen oder Ausübung negativer Kritik beobachtet.

In der konkreten Situation ist es sinnvoll zunächst das Kind vor weiteren Verletzungen zu schützen wie z. B. ein Kissen zwischen Kind und Boden zu legen. Langfristig sollten hier weitere Möglichkeiten der Unterstützung erarbeitet werden: Siehe Punkt Gewalt von Kindern gegen Fachkräfte.

Beteiligung und Umgang mit Beschwerden - Verfahren der Beteiligung in unserer Einrichtung

Wir halten eine offene und vertrauensvolle Kultur in unserem Haus für die Basis dafür, dass ein

Zusammenleben zwischen Pädagog*innen und Kindern und die gesamte Zusammenarbeit innerhalb

eines Teams und mit den Eltern funktionieren. Wir sind stets alle Ansprechpersonen für alle Kinder. 

Durch vertrauensvolle Beziehungen zwischen den Kindern und uns Pädagog*innen legen wir die Basis dafür, dass Kinder ihre Wünsche und Bedürfnisse offen äußern. Wir Erwachsene sind uns dabei unserer Vorbildrolle bewusst. 

Für ein Beschwerdemanagement ist wichtig…

  • Transparenz: Die Zugangswege sind allen Kindern, Eltern und Fachkräften klar: Alle Kinder wissen, wie und wo sie sich beschweren können. Leichte Sprache ist hier wichtig. Es muss für alle verständlich formuliert sein. 
  • Reflexionsmöglichkeiten: Der gegenseitige Austausch und die Reflexion innerhalb einer Einrichtung über bestimmte Situationen sind uns wichtig. 
  • Zeitliche Ressourcen müssen geschaffen werden. 
  • Eine wohlwollende Haltung der Fachkraft gegenüber dem Kind. 
  • Die Kultur unserer Einrichtung ist geprägt von Vertrauen und von Diskussionsbereitschaft innerhalb der Teams. 

Wir arbeiten im Team zusammen daran:

  • Wir sprechen grenzverletzendes Verhalten an.
  • Wir reden miteinander und nicht übereinander.
  • Wir nehmen Kinder nur auf den Schoss, wenn sie dies signalisieren etc.

Alle Kinder wissen darum, dass sie sich beschweren können, dass sie gehört werden. 

  • Die Gremien laufen über Bindung und Beziehung. Es gibt Kinder, die mögen nicht in der Gruppe sprechen. Hier ist es wichtig, dass ihnen Fachkräfte begegnen, die Hinschauen und Plattformen schaffen. Das bedeutet viel Reflexionsarbeit im Team.

Wie beschweren sich Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahre?

  • Durch Mimik und Gestik bei den 0-2-jährigen. Gefühle, Laute, Verweigerungen. Nonverbale Kommunikation. Bewusstes Regelbrechen. 
  • Heranführen an eigene Gefühle
  • Spiegeln der Gefühle, um eine Basis zu schaffen und herauszufinden was das Kind gemeint haben könnte, Fachkräfte sind dann Sprachrohr des Kindes und fassen die Beschwerde in Worte. 
  • Unterstützung bei der Sprachfindung.
  • Kinder werden gefragt z.B. bevor wir sie auf den Arm genommen werden oder getröstet werden wollen.

Wie beschweren sich Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahre?

  • 3- bis 6-jährige Kinder beschweren sich sehr viel direkter als jüngere Kinder. Sie suchen die Fachkraft auf, zu der sie die engste Bindung haben und teilen sich ihr mit. Auch die Fachkräfte gehen auf die Kinder zu und fragen nach, wenn sie merken, dass ein Kind sich anders verhält als sie es kennen. 
  • Der Morgenkreis oder die Kinderversammlung werden genutzt
  • Im direkten Kontakt und im Gespräch werden Beschwerden eingebracht. 
  • Wie kommen schüchterne Kinder zu Wort? 
  • Es gibt auch Kinder, wo sensibel hingeschaut werden muss. Wenn z.B. das Kind nickt und die Fachkraft vermutet, dass dennoch etwas nicht in Ordnung. 
  • Vertrauen ist wichtig.  
  • Alle Kinder wissen, dass sie nein sagen dürfen. 
  • Demokratieerziehung 
  • Strukturen finden für die Kinder. Voraussetzung: Zeit. Sich einlassen können. 
  • Empathie und der Versuch des wirklichen Kennenlernens des Kindes. 

Wichtig ist den Kindern eine Rückmeldung zu geben, dass sie gehört werden in ihren Belangen. Dafür brauchen wir eine Sensibilisierung unserer Wahrnehmung.

Kinder können sich jederzeit an die Pädagog*innen wenden. Zusätzlich könnte es folgende Unterstützungsmöglichkeiten für Beschwerden geben:

  • Unsere generelle Gesprächskultur, zum Beispiel bei Mahlzeiten, bei Angeboten oder in Kleingruppen
  • Wir fragen nach und nehmen uns Zeit
  • Wir nehmen Anregungen und Beschwerden der Kinder ernst und begegnen ihnen wertschätzend

Eine gegenseitige Achtsamkeit prägt den Umgang aller Personen untereinander in unserem Haus.

Eine besondere Aufmerksamkeit benötigen junge Kinder sowie Kinder mit (drohender) Behinderung, die sich sprachlich noch nicht äußern können. Um deren Beschwerden und Befindlichkeiten wahrnehmen zu können, brauchen wir eine wertschätzende und wahrnehmende Haltung. Hier ist uns Dokumentation, Austausch im Team und die Reflexion wichtig, damit wir die Signale von beispielsweise Krippenkindern und Kindern mit erhöhtem Förderbedarf zu deren Zufriedenheit deuten. Die Bindung, die wir zu diesen Kindern aufbauen, ist von hoher Bedeutung und dazu zählt auch der regelmäßige Austausch mit den Eltern.

Kinder werden befähigt, „Nein“ und „Stopp“ zu sagen! Das geschieht bei uns z.B. in Form von

Sprache steht den Kindern oftmals noch nicht zur Verfügung, daher kann die Fachkraft Sprachrohr werden für die Kinder.  

  • Ähnlich wie weiter o.g. bei Kindern im Krippenalter: Wenn sich z.B. ein Kind sich körperlich und emotional abwendet ist es wichtig das lesen zu können. 
  • Sensibilisierte Wahrnehmung der Fachkraft gegenüber den Kindern. Die Fachkraft braucht eine hohe Achtsamkeit, um in Beobachtung zu gehen. Das Kind beobachten, sich Zeit nehmen. In Aufmerksamkeit mit dem Kind sein. 
  • Perspektivwechsel kann unterstützend sein: Sich hineinversetzen in die Sicht des Kindes.
  • Weiterbildungen in Anspruch nehmen. 

Die Kinder stehen im Mittelpunkt unserer Kita.  Sie bringen ihre Erfahrungen aus ihren Lebenswelten ein. Sie sind Teil der Kultur, indem sie zum Beispiel: 

  • Ihre Konflikte eigenständig lösen und klären 
  • sich Hilfe holen, wenn sie alleine nicht weiterwissen (dies ist kein „Petzen“) 
  • eigenständig Hilfe anbieten 
  • partizipieren und innerhalb demokratischer Grundelemente sich mit ihren Wünschen, Ideen und Bedürfnissen einbringen. Dazu gehört auch, dass wir zusammen mit den Kindern gemeinsame Regeln erarbeiten; diese werden für alle transparent gemacht, d.h. auch für die Eltern und sie gelten in allen Gruppen für alle Beteiligten (- auch für die Erwachsenen -), so dass sich die Kinder verlässlich orientieren können. 

Sollte eine außenstehende Person sich an jemanden aus der Kita wenden und eine Beschwerde oder einen Verdacht äußern, halten wir schnellstmöglich Rücksprache mit dieser Person. Wir sorgen dabei für Transparenz und tragen die Beschwerde ins Team, wo die weiteren Schritte eingeleitet werden. Grundsätzlich achten wir dabei auf die Unschuldsvermutung und den Schutz eines jede*n Mitarbeiter*in.

Ggf. wird eine externe Beratung hinzugezogen zur Moderation, Mediation oder Supervision, insbesondere bei herausfordernden Situationen. Hinweis von SOAL: Die Fachberater*innen empfehlen Institute oder auch konkrete Supervisor*innen/Mediator*innen/Moderator*innen.  

Kinder brauchen eine Rückmeldung zu ihrer eingebrachten Beschwerde. 

Sie wollen gehört werden in ihren Belangen. Sie brauchen darüber hinaus ggf. Unterstützung von der Fachkraft, um ihre Beschwerde hörbar werden zu lassen.  

Die Kinder wissen darum, sich jederzeit an die Pädagog*innen wenden zu können.  

Strukturelle Verankerung der Beschwerdewege für Kinder 

Zusätzlich gibt es in unserem Haus folgende Einrichtungen, in denen Kinder sich beteiligen und beschweren können: 

  • tägliche Rituale wie bspw. der Morgenkreis 
  • wöchentliche Kinderbesprechung wie z.B. Kinderversammlungen.
  • unsere generelle Gesprächskultur, zum Beispiel bei Mahlzeiten, bei Angeboten oder in Kleingruppen.
  • wir fragen nach und nehmen uns Zeit
  • wir nehmen Anregungen und Beschwerden aller Kinder ernst und begegnen ihnen wertschätzend.
  • wir bieten alternative Möglichkeiten zur Sprache wie Metacom Karten für alle Kinder, denen die Sprache (noch) nicht zur Verfügung steht.

Beschwerden von Eltern

Wenn Eltern stellvertretend für ihr Kind eine Beschwerde anbringen möchten, kann dies folgendermaßen geschehen: 

  • In direkter Ansprache kann sich an alle pädagogischen Fachkräfte gewendet werden (Tür- und Angelgespräche). 
  • Dialoge führen: Es können Gespräche nach Absprache und mit Termin mit mind. einer pädagogischen Fachkraft stattfinden.
  • Die Vorstandsmitglieder können miteinbezogen werden. Sie agieren z.B. als „Paten“ und unterstützen sich gegenseitig. Beispiel: Eltern treffen sich auf dem Kita-Gelände in einem selbst organisierten Elterncafé und gehen in den Austausch. 
  • Eltern können sich per Mail beschweren. 
  • Gespräche können mit der Leitung und/ oder dem Vorstand geführt werden. Auch per Telefon oder Zoom können Gespräche geführt werden. Wichtig sind zeitnahe Reaktionen. 
  • Eltern können eine unterstützende Person ihres Vertrauens mitbringen. 
  • Präsente Leitung und offene Türen: Sie kann von Eltern angerufen oder aufgesucht werden. 

Trifft eine Beschwerde ein, reflektieren wir diese im Team kurzfristig. Grundsätzlich findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Team, Leitung und Vorstand statt, so dass alle darüber informiert sind, wie die Arbeit verläuft und welche Befindlichkeiten es dazu gibt. 

Jedes Jahr im Oktober wird ein Elternbeirat gewählt, der aus zwei Vertreter*innen der Elternschaft besteht und Anliegen, Beschwerden, Anregungen, etc. kommuniziert und aufzeigt. Hierbei kann dann die Weitergabe der Beschwerde ans Team auch anonym erfolgen, sollte dies gewünscht sein.

Die Wahl des Elternbeirates erfolgt von den Eltern organisiert, anonymisiert und unter Ausschluss des Teams und der Leitung.

In regelmäßigen Abständen geben wir Feedback-Bögen an die Eltern, die sie dann anonymisiert in unseren Briefkasten werfen können. Die Auswertung und Vorstellung der Ergebnisse erfolgt dann für alle auf dem nächsten Elternabend.

Kinderrechte und Umsetzungsprozesse

Die Kinder, die unsere Einrichtung besuchen, werden auf unterschiedlichen Wegen direkt und indirekt über ihre Rechte informiert. Dies geschieht u.a. durch

  • Fachkräfte leben demokratische Kommunikationsstrukturen untereinander und gegenüber den Kindern und Eltern vor
  • einen respektvollen Umgang untereinander und eine dementsprechende Gesprächskultur
  • anhand von Regeln behandeln wir Kinder gleich
  • Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und bieten Modelle, die die Kinder spiegeln können. 
  • Wir benennen Gefühle und Rechte der Kinder – zum Beispiel, dass ein bedrängtes Kind „NEIN“ oder „Stopp“ sagen soll und diese Regel eingehalten werden muss.
  • Wir sind alle Ansprechpersonen

Alle Kinder sind ein Teil unserer Alltagskultur, da sie diese ebenfalls prägen und die Erfahrungen aus ihren Lebenswelten miteinbringen. Sie sind Teil der Kultur, indem sie zum Beispiel:

  • Ihre Konflikte eigenständig lösen und klären
  • sich Hilfe holen, wenn sie alleine nicht weiterwissen (dies ist kein „Petzen“)
  • eigenständig Hilfe anbieten
  • indem sie partizipieren und innerhalb demokratischer Grundelemente sich mit ihren Wünschen, Ideen und Bedürfnissen einbringen

Sollte eine außenstehende Person sich an jemanden aus der Kita wenden und eine Beschwerde oder einen Verdacht äußern, halten wir schnellstmöglich Rücksprache mit dieser Person. Wir sorgen dabei für Transparenz und tragen die Beschwerde ins Team, wo die weiteren Schritte eingeleitet werden. Grundsätzlich achten wir dabei auf die Unschuldsvermutung und den Schutz eines jeden Mitarbeiters/ einer jeden Mitarbeiterin.

Ggf. wird eine externe Beratung hinzugezogen zur Moderation, Mediation oder Supervision, insbesondere bei herausfordernden Situationen.

Beschwerden von Fachkräften

Bei Beschwerden sollten zunächst die Menschen miteinander sprechen, die betroffen sind: Wir sprechen miteinander und nicht übereinander.

Bei Bedarf kann sich Hilfe vom gesamten Team oder einzelnen Personen geholt werden.

  • Die Leitung hat die Mitarbeiter*innen Fürsorge im Blick. In Zeiten von Krisen, wie z. B. der Coronapandemie bleibt sie eng im Kontakt mit Mitarbeiter*innen, die körperlich oder psychisch belastet sind. In regelmäßigen Gesprächen werden die Möglichkeiten und Grenzen in der Arbeit mit Kindern überprüft. 
  • Kooperationen mit Psychologen, Weiterempfehlung von KWB, Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e. V., zu finden unter https://www.kwb.de/Projekte/Stark-im-Beruf-100343-100344?channel=111&news_id=100211 oder den Fachamt Gesundheit Sozialpsychiatrischer Dienst, (Adresse nach Bezirken unterschiedlich) möglich
  • Im Team die Wichtigkeit der Klärung von Beschwerden und Konflikten erarbeiten, da unterschwellige Konflikte, die Arbeit mit Kindern sensibel stört
  • Arbeit an der Haltung und Kultur in der Kita. Über Weiterbildungen, Teamtage oder auch die Arbeit an der Qualitätsentwicklung bilden wir uns fort: Wie fehlerfreundlich sind wir? Verstehen wir uns als lernende Organisation? Wodurch drückt sich das aus? Im Team wird zu verletzendem Verhalten gearbeitet
  • Verabredung dazu zeitnah ins Gespräch zu kommen und Gestaltung einer offenen Gesprächskultur z. B. offene Türen. 
  • Rollenklärung: Bei einer Vermischung von Arbeit und privat, arbeiten wir an der Rollenklärung und achten die Fachlichkeit und Professionalität
  • Auseinandersetzung im gesamten Team zu Gesprächs- und Beschwerdekultur, so dass alle in der Kita Bescheid wissen
  • Wir arbeiten regelmäßig mit Rückmeldungen an unsere Kolleg*innen. Das Ziel ist eine wertschätzende Feedbackkultur zu etablieren
  • Unterstützend durch Supervision: Diese findet regelmäßig oder punktuell statt.
  • Wichtig ist zu klären, wie werden „Neue“ Mitarbeiter*innen, Kolleg*innen aus der Zeitarbeit, Aushilfen, FSJler*innen oder Praktikant*innen über Umgangsweisen und Beschwerdewege informiert?
  • Demokratiebildung
  • Beschreibung wie Eltern darüber informiert werden, wie ihre Kinder in der Kita partizipieren? (Einbeziehung der Eltern) Standortspezifisch

Berücksichtigung von Kinderschutzfragen im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen und der Personalführung

Ein Einstellungsprozess in unserer Kita beläuft sich nicht nur auf ein Bewerbungsgespräch, sondern dehnt sich auf verschiedene Stufen aus. Er beinhaltet 

  • das Vorstellungsgespräch
  • eine Hospitation
  • eine Probezeit

In einem Bewerbungsgespräch achten wir zum Beispiel besonders auf:

  • Den Lebenslauf, eventuelle Auffälligkeiten 
  • Stellen wir Fragen zum Umgang mit Konflikten oder Verhalten in Stresssituationen
  • Fragen wir nach Erfahrungen mit Supervision und kollegialer Beratung

Hospitationen werden von Teammitgliedern eng begleitet und enden mit einem Auswertungsgespräch im Team. Die Entscheidung, ob wir jemanden einstellen, fällen wir nie am gleichen, sondern lassen allen Beteiligten mindestens einen Tag Zeit, um darüber nachzudenken. Auch während der Probezeit finden festgelegte Reflexionsgespräche statt und auch diese Zeit wird eng von Teammitgliedern und der Leitung begleitet.

Bei einer sich konkretisierenden Einstellung holen wir die notwendigen Formalitäten (erweitertes Führungszeugnis, Berufsabschlusszeugnisse,…) ein. Personalentscheidungen werden zudem immer mit allen Teammitgliedern gemeinsam gefällt.

Haltungen und die Kultur unseres Hauses thematisieren wir auf Teamsitzungen und anderen Besprechungen, in Form von Supervision und kollegialer Beratung und mit besonderer Intensität in unserem QE-Prozess sowie im pädagogischen Alltag. Unser Leitbild entwickeln wir stets weiter, modifizieren es und setzen uns damit aktiv auseinander.

Damit wir in unserem Team in einer wertschätzenden und vertrauensvollen Atmosphäre arbeiten, welche einen Teil von Kinderschutz ausmacht, achten wir auf folgendes:

  • Wir versuchen, immer ausreichend Personal einzusetzen.
  • Das Team entscheidet bei Einstellungen und wichtigen Themen mit. Alle Teammitglieder müssen bei einer Neueinstellung mit dieser einverstanden sein.
  • Es gibt täglich die Möglichkeit, Pausen oder Auszeiten zu nehmen.
  • Wir planen (ausreichend) Zeit für Austausch und Teamgespräche ein.

Wie bereits im Vorwort beschrieben, dient das Kinderschutzkonzept für die Grundlage einer Neueinstellung und jede*r neue*r Mitarbeitende (auch Azubis, Praktikant*innen, Aushilfen etc.) muss das Schutzkonzept vor Arbeitsantritt lesen und zur Kenntnis nehmen. Uns ist es wichtig, dass wir alle wissen, was Kinderschutz bedeutet und welche Wege man in einem Verdachtsfall zu gehen hat.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern

Das Wohl der uns anvertrauten Kinder zu fördern, ist eine Querschnittsaufgabe unserer Kita. Wir achten die Rechte der Kinder und sorgen zudem für ihre Unversehrtheit. Schon im Aufnahmegespräch vermitteln wir den Eltern, dass Kinderschutz neben Bildung, Erziehung und Betreuung eine weitere und wichtige Aufgabe ist.

Bei Besuchsnachmittagen und Hospitationen erhalten Eltern einen Einblick, was Partizipation und selbstbestimmtes Agieren von Kindern im Alltag bedeutet – zum Beispiel bestimmen Kinder selbst, wer sie wickelt. Dass Kinder selbstbestimmt handeln und dass wir ihnen zuhören, ist ein wichtiger Bestandteil von Prävention, der Förderung des Kindeswohls und einer Stärkung des Kindes. 

Halbjährlich bieten wir Elternabende an. Diese dienen dazu:

  • Eltern können sich austauschen und sich dabei gegenseitig lebensweltorientiert inspirieren
  • Eltern können Wege finden für ihren Alltag mit den Kindern
  • Eltern sind Teil der Kita, können mit „auf die Reise gehen“ und die Erlebnisse ihrer Kinder besser wahrnehmen
  • Sie erfahren mehr über die Haltung, die Kultur und die Ziele der Kita
  • Wir informieren über wichtige Themen und Projekte im Kinderladen. Im Mai 2025 fand beispielsweise ein Elternabend über die Auswertung unseres mehrwöchigen Projekts „Ich und mein Körper“ statt. Im kommenden Jahr ist ein Themenelternabend zum Thema Sexualpädagogik und der Erarbeitung des sexualpädagogischen Konzepts angedacht.

Die Intimsphäre der Kinder sehen wir als ein wichtiges Kinderrecht. Die Kita ist ein Raum, in welchem Kinder geschützt und geachtet sich selbst, ihren Körper und ihre Intimität leben und ausprobieren können. So darf der Schlafraum am Tag zum Beispiel von den Kindern geschlossen werden und nur nach Klopfen und Warten auf Antwort von Anderen betreten werden. Dort können die Kinder in der Kita nackt sein, wenn sie das so wollen. Durch die geschützte Lage des Schlafraums, sind sie hier vor Blicken oder unerlaubtem Fotografieren geschützt.

Als Basis für ein gelungenes Miteinander in der Kita gelten die vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine entsprechende Kommunikation miteinander (siehe Abschnitt „Beschwerden und Beteiligung“). Eltern müssen wissen, dass sie sich – auch kritisch – einbringen dürfen und an wen sie sich dabei wenden können. Für alle Beteiligten einer Kita ist es wichtig zu wissen, dass sie ernst genommen und gehört werden. Eltern sind für uns Expert*innen ihrer Kinder.

Zunehmend beschäftigen wir uns im Alltag mit Fragen, Problemlagen und diversen Bedürfnissen von Eltern. Vernetzung ist somit als weitere Querschnittsaufgabe der Kita hinzugekommen. Sehen wir, dass das Wohl eines Kindes stärker beeinträchtigt ist, vereinbaren wir Schritte des weiteren Vorgehens mit den Eltern (siehe auch den folgenden Abschnitt „Umgang mit der Vermutung einer KWG“/ besonderes Elterngespräch mit Zielvereinbarung).

Das obligatorische Entwicklungsgespräch findet einmal im Jahr statt, in Krisen finden Gespräche schnellstmöglich und situativ statt.

Neben den Entwicklungsgesprächen finden natürlich auch diverse Tür- und Angelgespräche statt. Hier sind wir achtsam und aktiv und tauschen uns aus, wenn eine Fachkraft eine Vertiefung des Themas als notwendig erachtet und gehen ggf. auf die Eltern zu, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Neben Strukturen wie Elterngesprächen und Elternabenden stellen Eltern in der jährlichen Vollversammlung einen Vorstand auf. Diese Funktion ist ebenfalls ein Teil der Partizipation von Eltern und dient ihnen als Information, als Schutz und auch mal als „Puffer“ bei Konflikten zwischen Eltern und Einrichtung.

Wie bereits erwähnt, ist das Kinderschutzkonzept für jeden zu jeder Zeit einsehbar und neue Eltern werden darauf hingewiesen, dass es ein Schutzkonzept gibt und wo dieses zu finden ist. Außerdem werden die Eltern über unseren E-Mail-Verteiler darüber informiert, wenn an dem Konzept gearbeitet wird (wenn z.B. ein Konzepttag ansteht).

In der Zusammenarbeit mit den Eltern aus der Ukraine ist ein Elternabend auf Ukrainisch angedacht. Zuvor haben wir für die Kommunikation mit ihnen vereinzelt und gezielt eine Dolmetscherin eingesetzt. Für den E-Mail-Verteiler benutzen wir Google Translate, um alle mit einzubeziehen.

Umgang mit der Vermutung einer Kindeswohlgefährdung

Bei einer Vermutung von Kindeswohlgefährdung (außerhalb unserer Einrichtung) orientiert sich unsere Einrichtung an den rechtlichen Vorgaben des Landesrahmenvertrages (inklusive Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe), des Bundeskinderschutzgesetzes sowie des im § 8a SGB VIII benannten Kinderschutzauftrages. (Visualisierung vgl. Anlage)

Das Vorgehen bei einer Vermutung wegen Kindeswohlgefährdung lässt sich in folgenden Schritten abbilden:

  • Schritt 1: Erkennen möglicher Kindeswohlgefährdungen – Anhaltspunkte sammeln, Auffälligkeiten beschreiben, Indikatoren kennen für (körperliche und/oder seelische) Vernachlässigung, Misshandlung, (sexualisierte) Gewalt 
  • Schritt 2: Austausch im Team und mit der Leitung  
  • Schritt 3: Einschalten einer Kinderschutzfachkraft – SOAL
  • Schritt 4: Risikoeinschätzung der Kinderschutzfachkraft + kollegiale Beratung
  • Schritt 5: Gespräch mit den Eltern oder Sorgeberechtigten – und Aufstellen eines Beratungs-/ Hilfeplans, Verabreden von Schritten + Zeitfenstern
  • Schritt 6: erneutes Elterngespräch und Überprüfung / Reflexion, ob Veränderungen sichtbar werden, ob die Vereinbarungen eingehalten wurden, ob die Kooperation zwischen Einrichtung und Eltern einen Boden hat
  • Schritt 7: wenn kein Boden: erneute Risikoeinschätzung durch eine Kinderschutzfachkraft und Ausdifferenzierung, wer macht was und wer nicht
  • Schritt 8: ggf. Information und Einschaltung des ASD

Alle Schritte werden schriftlich festgehalten und sind somit jederzeit nachvollziehbar.

  • Die pädagogische Fachkraft hat eine Vermutung oder Sorge. Ihr/ihm fällt etwas auf – sie/er sammelt Informationen zu Besonderheiten, dokumentiert Beobachtungen und vermittelt diese Anhaltspunkte an ihre/seine Gruppen-/Teamkolleg*innen. In allen Fällen, bei denen eine Vermutung von Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird dies mit allen Teammitgliedern besprochen. 
  •  Auffälligkeiten werden mit zeitlicher Einordnung dokumentiert und wenn die Gespräche im Team die Vermutung erhärten, wird ein weiteres Vorgehen beschlossen und dokumentiert. Hierbei ist (gemäß § 8a Absatz 4 SGB VIII) eine Kinderschutzfachkraft hinzuzuziehen, damit diese eine Gefährdungseinschätzung vornimmt. Nun wenden wir uns an SOAL,
  • um einen Kontakt zu einer zertifizierten Kinderschutzfachkraft herzustellen.

Kinderschutzfachkräfte SOAL:

Susanne Stemmer: 040 432 584 272

Vera Balkenhol: 040 432 584 20

Eine Risiko-Potenzialabschätzung und die Gewichtung der Indikatoren bzw. Schutzfaktoren zeigen uns unsere Möglichkeiten und Grenzen auf. Je nach Ergebnis der Ressourcen- und Gefahreneinschätzung, sehen wir drei Handlungsmöglichkeiten:

Eine Unterstützung der Familie durch unsere Einrichtung ist ausreichend, der Kindeswohlgefährdung entgegen zu wirken: Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten steht an. Es wird von den Auffälligkeiten berichtet und der Kinderschutzauftrag der Einrichtung benannt. Im Elterngespräch werden Verabredungen getroffen und Ziele benannt, wie z.B. Vereinbarungen über die nächsten Schritte, das nächste Gespräch und Hinweise auf unterstützende Institutionen. Dieses Gespräch wird dokumentiert und von beiden Seiten unterschrieben (zumindest sollten die Eltern die verabredeten Vereinbarungen unterschreiben). Dies trifft insbesondere auf latente Kindeswohlgefährdungen zu.

Die Möglichkeiten unserer Einrichtung reichen nicht aus: Dann wird die Familie dahingehend beraten, dass sie sich an das Jugendamt oder eine andere unterstützende Institution (z. B Kinderschutzbund, Erziehungsberatungsstelle) wendet. Erfolgt dies nicht, werden die Sorgeberechtigten davon in Kenntnis gesetzt, dass die Leitung das Jugendamt schriftlich informiert. Zuvor muss unbedingt eine Kinderschutzfachkraft hinzu gezogen worden sein.

Akute Gefährdung: Stellt das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten eine weitere Gefährdung für das Kind dar oder wird im Kontakt auf Seiten der Eltern bzw. Sorgeberechtigten fehlende Kooperationsbereitschaft / Kooperationsfähigkeit festgestellt, wendet sich die Leitung direkt an das Jugendamt.

ASD Hamburg Mitte:

040 428542025

Kinderschutz-Hotline (KJND):

040 428153200

Mitteilungsbogen KWG:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bsfb/familie/kinderschutz/mitteilungsbogen-kindeswohlgefaehrdung-36078

Nachdem sich ein Fall von kindeswohlgefährdendem Verhalten in unserer Einrichtung ereignet hat,

muss dies mit den Kindern und auch den Erziehungsberechtigten aufgearbeitet werden.

Hierfür machen wir mit den Kindern einen Morgenkreis und erklären ihnen, was passiert ist und geben ihnen den Raum, um Fragen zu stellen oder zu kommentieren. Aus früheren Ereignissen wissen wir, dass das Thema immer wieder und auch noch Wochen später von den Kindern in intimen Momenten auftauchen wird. Wir geben ihnen die Zeit, um sich und ihre Gedanken dazu zu äußern und begleiten sie hierbei bestmöglich. Unter Umständen ziehen wir begleitende Literatur (z.B. „Mein Körper gehört mir!“, „Kalle will nicht knuddeln“…) zur Unterstützung heran. Wir ermutigen sie, dass sie auch in Zukunft immer mit ihren Anliegen zu uns kommen können.

Für die Eltern schreiben wir eine Rundmail, in der der Vorfall beschrieben wird und erzählen ihnen, was wir mit den Kindern besprochen haben und wie sie aufkommende Fragen zu Hause evtl. beantworten können. Natürlich stehen wir in diesem Fall für Elterngespräche zur Verfügung und bieten unter Umständen einen Elternabend an.

Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen

Nach dem nach § 47 SGB VIII gibt es Melde- und Dokumentationspflichten, genauso wie Fristen in denen die Unterlagen aufbewahrt werden müssen:

  • Die Inbetriebnahme wie auch eine bevorstehende Schließung 
  • Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, dass Wohl der Kinder zu beeinträchtigen
  • Alle personellen Änderungen unverzüglich der Kita Aufsicht melden
  • Änderungen der Konzeption
  • Einmal jährlich die Anzahl der belegten Plätze
  • Es müssen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung entsprechend Aufzeichnungen über den Betrieb der Einrichtung und deren Ergebnisse angefertigt werden
  • Sicherstellung einer eine mindestens fünfjährige Aufbewahrung der einrichtungsbezogenen Aufzeichnungen
  • Auf Verlangen der Kita Aufsicht hat der Träger der Einrichtung den Nachweis der ordnungsgemäßen Buchführung zu erbringen; dies kann insbesondere durch die Bestätigung eines unabhängigen Steuer-, Wirtschafts- oder Buchprüfers erfolgen
  • Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht umfasst die Unterlagen zu räumlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sowie zur Belegung der Einrichtung.
  • Der Träger und die Kita Aufsicht haben sich gegenseitig unverzüglich über Ereignisse oder Entwicklungen zu informieren, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen.

Kinderakten, in denen Fälle oder Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen dokumentiert sind, haben längere Aufbewahrungsfristen:

Akten, in denen Informationen über Eltern oder Sorgeberechtigte im Zusammenhang mit festgestellten Kindeswohlgefährdungen enthalten sind, sind nach Beendigung der Bearbeitung zehn Jahre aufzubewahren.

Eine dreißigjährige Aufbewahrungsfrist gilt bei bestätigter Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII dann, wenn die Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt, körperliche und psychische Misshandlungen und Vernachlässigungen (sowohl durch Eltern oder Dritte) verursacht wurde.

Wurde wegen einer KWG eine ASD-Meldung gemacht und es gab keine gewichtigen Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung, werden die Akten nach fünf Jahren vernichtet

Verdachtsmomente innerhalb der Kita

Verdacht auf Übergriffe durch Mitarbeiter*innen

Die Vorgehensweise bei einem Verdacht auf Übergriffe durch Mitarbeiter*innen ist folgende:

  • Eltern oder Mitarbeiter*in sprechen die betreffende Person und die Leitung an
  • Gespräch mit Mitarbeiter*in und Leitung oder dem gesamten Team
  • In gravierenden Fällen wird die Leitung angesprochen
  • Bei konkretem Verdacht wird der/die Kolleg*in vom Dienst freigestellt und die Polizei und die Heimaufsicht informiert

Sollte ein Verdacht gegen die pädagogische Leitung selbst gerichtet sein, übernimmt der Vorstand ihre Aufgabe.

Verdacht auf Übergriffe bei Kindern untereinander

Wie schon im Punkt „Gewaltschutz“ (s.o.) beschrieben, thematisieren wir mit den Kindern die Grenzen des eigenen Empfindens und stärken sie darin die Nein- und Stopp-Regeln zu benutzen und zu berücksichtigen. 

Bei Verdacht auf einen Übergriff bei Kindern untereinander beobachten die Kolleg*innen die betreffenden Kinder zunächst intensiver. Sollte sich der Verdacht nicht auflösen, suchen wir das Gespräch mit den betroffenen Kindern und versuchen herauszufinden, was zwischen den Kindern passiert ist und bestärken die Kinder darin, sich Hilfe zu holen.

Im nächsten Schritt suchen wir das Gespräch mit beiden Kindern gemeinsam.

Sollten wir keine Lösungen mit den Kindern zusammen finden, informieren wir im letzten Schritt die Eltern beider Kinder, um Elterngespräche zu führen. Es wird je nach Situation entschieden, ob diese Gespräche gemeinsam oder getrennt stattfinden.

Rehabilitationsverfahren einer*s zu Unrecht beschuldigten Mitarbeitenden

Vorweg sei gesagt, wie wichtig es ist, dass der Träger eine Organisationsstruktur bietet, die transparente Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe als Interventionsrahmen zur Verfügung stellt. Hierzu gehört auch ein sachlicher Umgang mit Fehlverhalten und eine Haltung, die Überforderung ernst nimmt und lösungsorientiert damit umgeht.

Bei der Umsetzung des Schutzauftrages sind alle Mitarbeiter*innen eingebunden, aktiv mit einer präventiven Haltung eine Kultur des Hinschauens und des Ansprechens zu leben, sowie allein und im Team sich und ihr Handeln zu reflektieren. 

Das Rehabilitationsverfahren soll dem Schutz fälschlich beschuldigter Mitarbeiter*innen dienen. Diese Bearbeitungshilfe kann bei einem ausgeräumten Verdacht ein Gerüst zur Orientierung bieten. Dabei sind immer die unterschiedlichen Fallkonstellationen zu berücksichtigen.

Grundsätzlich wird ein Rehabilitationsverfahren erleichtert, wenn in dem ganzen Prozess die Kommunikation wie auch das Handeln der Einrichtung transparent unter den unterschiedlichen Akteur*innen abläuft. Gelingend kann eine gute Vernetzung mit den unterschiedlichen Akteur*innen und Professionen (Vorstand, Eltern, Kinderschutzbund, Supervision/ Coach, Sozialbehörde etc.) den Arbeitsprozess unterstützen. 

Im Folgenden sind Leitfragen zur individuellen Erarbeitung aufgeführt:

  • Haben der Träger und die/ der betroffene Mitarbeiter*in ausreichend miteinander geklärt: Wollen wir weiterhin zusammenarbeiten?
  • Was ist das Ziel der Rehabilitation für uns? Wie transparent machen wir das Verfahren? 
  • Ablaufmöglichkeiten der Reflexion und Aufarbeitung 
  • Klären, wer führt das Verfahren durch, wer hält die Fäden zusammen

Dabei sind folgende Ebenen zu berücksichtigen:

  • Leitung
  • Mitarbeiter*innen
  • Kinder 
  • Eltern
  • Brauchen wir eine externe Unterstützung, die uns unvoreingenommen durch das Verfahren begleitet? Ist das eine Person für alle Ebenen oder sind mehrere sinnvoll?
  • Wer nimmt aktiv daran teil? Wer wird informiert? 
  • Abschluss der Rehabilitation 
  • Wie verankern wir diese Erfahrung? Gehen wir weiterhin damit transparent um? Oder machen wir einen Deckel drauf? Wann ist für was der richtige Zeitpunkt?
  • Prüfung, ob ggf. entstandene Kosten der fälschlich beschuldigten Person vom Kinderladen übernommen werden.

Umgang mit digitalen Medien

Im Kinderladen herrscht ein allgemeines Verbot von privater Fotografie. Dieses betrifft nicht nur die Mitarbeitenden sondern auch die Eltern. Des Weiteren ist es den Eltern nicht erlaubt, private Telefonate in den Räumlichkeiten des Kinderladens zu führen. Der Kinderladen ist ein Raum, in dem die Kinder im Mittelpunkt stehen sollen.

Wir fotografieren die Kinder mit der Digitalkamera des Kinderladens. Diese Fotos benutzen wir hauptsächlich für die Dokumentation und Portfolioarbeit. Zum Abschied aus dem Kinderladen erhalten die Kinder, zusätzlich zum Portfolio, eine SD-Karte mit allen Fotos aus ihren Jahren im Kinderladen.

Die Eltern unterschreiben im Vertrag, ob und wofür (Website, SOAL, Öffentlichkeitsarbeit) wir die Fotos der Kinder benutzen dürfen. Selbstverständlich stellen wir keine Fotos ins Internet, auf dem die Gesichter der Kinder zu erkennen sind.

Literaturliste

Beteiligung von Kindern im Kita-Alltag (BIKA) Studie (2021): https://www.pina-research.de/wp-content/uploads/2022/12/Bika_Abschlussbericht_digital-Kopie.pdf (Zugriff am 10.11.2023)

A.Boll & R. Remsperger-Kehm (2021): Verletzendes Verhalten von Fachkräften https://www.kita-fachtexte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/211028_KitaFachtexte_Boll_Remsperger-Kehm.pdf (Zugriff am 10.11.2023)

Fachamt Jugend- und Familienhilfe Eimsbüttel/Region 2 und AG Kinder- und Jugendschutz Hamburg e.V. ajs (Hrsg.) (2014): Kinder haben Rechte – eine Arbeitshilfe zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,

Hamburger Bildungsempfehlungen, überarbeitete Neuauflage Sept. 2012, die vielfach auf Aufgaben der mittelbaren Pädagogik hinweisen  

Hochdorf – Evangelische Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.V (2010): „Und wenn es doch passiert …“– Fehlverhalten von Fachkräften in der Jugendhilfe. Ergebnisse eines institutionellen Lernprozesses. 2. Aufl.

Leitfragen zur Erstellung von Schutzkonzepten in Einrichtungen, BASFI-Hamburg, Februar 2012 sowie die dazugehörigen Anschreiben der BASFI aus Juni 2014 und September 2014

Maywald, J. (2020): Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte in Kitas – Warum Wegsehen, Verschweigen und Banalisieren nicht weiterhelfen: https://www.nifbe.de/component/themensammlung?view=item&id=944:fehlverhalten-und-gewalt-durch-paedagogische-fachkraefte-in-kitas (Zugriff am 10.11.2023)

Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs.4 und 72a Abs. 2 und 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Bestandteil des LRV Kita, Anlage 4)

Was ist Gewalt und welche Formen gibt es? (2023) https://www.juraforum.de/lexikon/gewalt (Zugriff am: 10.11.2023)

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